Psychische Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung (GfB) Psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz
Wozu Psychische Gefährdungsbeurteilung?
Seit Oktober 2013 ist ein jeder Betrieb laut Arbeitsschutzgesetz (§5, Abs.3, Nr. 6) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Erhebung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Eine sogenannte psychische Gefährdungsbeurteilung – abgekürzt PGfB oder PGB. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber auch eine systematische Auseinandersetzung mit diesen Belastungen und schrittweise Behebung – soweit möglich.
Auch wenn bislang seitens des Gesetzgebers nur sanfter Nachdruck auf die Durchführung ausgeübt wird, reagieren jedoch bereits erste Versicherungen in Schadensfragen. Ohne systematische Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist von Streitfällen hinsichtlich Versicherungsschutz im Krankheits- oder Rentenfall auszugehen. Aus diesem Grunde sollte das Thema nicht auf die zu leichte Schulter genommen werden, vor allem deshalb, weil die Einführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen keinen großen Akt darstellt.
Nachhaltig & GDA Konform
Unsere Arbeitsweise für die Psychische Gefährdungsbeurteilung ist GDA Konform
Für die Detaildurchführung existieren keine gesetzlichen Vorgaben. Es haben sich allerdings die Leitlinien der GDA (Organisation von Bund, Ländern und UVT) durchgesetzt, welche zur Norm werden. Aus diesem Grunde haben wir uns direkt beim iga Verband (nunmehr auch Träger der DNBGF) fortgebildet und richten uns an den GDA-Leitlinien – um zukunftssichere Strukturen für Ihre Firma zu erschaffen.
Unsere Arbeitsweise bei der Einführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb beinhaltet:
- Einführen von Strukturen im GDA-konformen Rahmen zusammen mit Ihrer PGfB-AG
- Screening der Belegschaft mit zeitsparenden Online-Tools unserer Partner
- Vertiefen der Untersuchung mit der „Lupe“ an neuralgischen Stellen und problematischen Abteilungen
- Durchführen von Problemlösungsworkshops genau dort, wo Bedarf besteht
- Assistenz oder Durchführung von Veränderungsmaßnahmen, welche nicht allein durch Mitarbeiter und Führungskräfte bewältigt werden können
Der Soziale Faktor
Der springende Punkt der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Sie entscheiden, wie viel Veränderung Sie in Ihrem Betrieb benötigen. Die reine Einführung „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ ist eine relativ übersichtliche und günstige Angelegenheit. Erfahrungsgemäß können jedoch strukturelle Probleme zu Tage kommen, welche nicht durch das leise stellen eines Telefons, oder mit einem verbesserten E-Mail-Management gelöst werden können. Wir geben dann gerne Inspirationen, wie sich Wohlbefinden und Effektivität in bestimmten Abteilungen nachhaltig und deutlich steigern ließen.
Zu bedenken ist ebenfalls, das erfahrungsgemäß 80% aller psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sozialer und zwischenmenschlicher Natur sind. Das heißt nichts anderes, als dass Führungsqualitäten, Teamklima und die persönliche psychische Gesundheit der Mitarbeiter DER entscheidende Faktor einer nachhaltigen psychischen Gefährdungsbeurteilung sind. Darin stimmen Personaler, Führungskräfte, Mitarbeiter und Forscher überein. Dreht man an dieser Stellschraube, ergibt dies die stärkste Senkung für psychische Belastungen. Daher ist es wichtig, in der psychischen Gefährdungsbeurteilung sowohl die Individuen wahrzunehmen, wie die gesamte Gruppensituation und die Führung. Erst dann wird tiefgreifender Wandel und eine deutlich steigende Gesundheit am Arbeitsplatz erreicht. Genau dies ist unsere Spezialisierung in allen unseren Angeboten. Sie an der zentralen Schnittstelle der psychischen Gesundheit – der Mensch zu Mensch Beziehung – zu unterstützen.
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